Der Bruttolistenpreis darf bei (Hybrid-)Elektrofahrzeugen nunmehr pauschal um die Kosten des Batteriesystems gekürzt werden. Die Höhe des Abschlags richtet sich nach dem Energieinhalt der Batterie (Batteriekapazität) in kWh (Feld 22 der Zulassungsbescheinigung) und dem Jahr der Erstzulassung des Fahrzeugs.
Hierzu ein interessanter Link: www.roedl.de/themen/elektrofahrzeuge-private-nutzung
Die Dienstwagenbesteuerung für die Eigennutzung wurde auf 0,5% des Bruttolistenpreises gesenkt (ab 1.1. 2019)