Keine Angst vor dem Tarifdschungel!
Wir unterstützen Sie als Komplettanbieter rund um das Thema Elektromobilität.
Wir helfen Ihnen bei der Auswahl und Konfiguration Ihrer Ladestation – oder konzipieren Ihr individuelles „Betriebsmodell“ für Ladesäulen. Egal ob Sie Zuhause bequem laden möchten oder den Service gewerblich anbieten wollen.
E-Mobilität Fachbetrieb
Wir bieten über unseren Partner Widmann GmbH, einem „Fachbetrieb E-Mobilität“, eine fachgerechte Installation und den Betriebsservice (E-CHECK) von Ladeinfrastruktur an.
Wir können Betreiber Ihrer Ladeinfrastruktur sein (sog. Carge Point Operatorator, kurz: CPO). Sie müssen sich um nichts kümmern!
Lassen Sie Ihre Ladestationen doch auch von uns verwalten. Wir erledigen alles und machen mithilfe unserer Backendsoftware auch die Abrechnung mit Ihren Kunden oder Mitarbeitern. Diesen Service nennt man E-Mobility Provider, kurz: EMP.
Unsere Leistungen im Detail
Planung und Beratung
- Beauftragung eines Pre-Check WEG
Vor-Ort-Termin mit einem E-Mobilitätsberater / Beurteilung der baulichen Gegebenheiten / Beratung zu Möglichkeiten / Erstellung eines Beratungsberichts - Wahl einer der Möglichkeiten durch die WEG
- Beautragung einer Planung WEG
Vor-Ort-Termin mit einem Elektromeister / Erstellung einer Detailplanung mit Bericht / Erstellung einer Verlegeskizze und Angebot
Installation
- Gemeinschaftseigentum – Stellplatzvorrüstung
Installation eines Zählerschranks für die Ladeinfrastruktur für E-Mobilität (EMOB), Stromschienen- und Netzwerksystems und Lademanagement- und Abrechnungssystems und Beantragung eines gemeinsamen EMOB-Zählers - Sondereigentum – Stellplatzausstattung bei Bedarf
Es kann jederzeit eine Wallbox an die Vorrüstung angeschlossen werden. Die Interessenten können sich direkt bei Fa. e-mops melden.
Betrieb & Wartung
- Abschluss eines Stromvertrags für den Gemeinschaftszähler durch die WEG oder e-mops.
- Abschluss von Dienstleistungsverträgen zwischen der WEG, den Nutzern und Fa. e-mops für den Betrieb der Ladestationen.
- Ausgabe von RFID-Karten für die Zuordnung der Ladevorgänge und den Schutz der Ladestationen vor Fremdnutzung.
- Verrechnung der geladenen Strommenge an die Nutzer und Gutschrift an den Betreiber des Zählers.