Bayern Innovativ GmbH - Förderung für Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern

e-mops – Ladestationen für Elektroautos

Wie hoch ist die Fördersumme?

Gefördert wird: 

  • Bis zu 90% der förderfähigen Kosten und maximal 1.500 € pro Ladepunkt
  • Maximal 10 Ladepunkte pro Ladeort
    Ausnahme: Bei kommunalem Laden werden insgesamt bis zu 9 Ladepunkte pro Ort gefördert

Die Förderung ist als Anteilsfinanzierung ausgelegt mit einer maximalen Obergrenze als zweckgebundene Zuwendung. Nach der Inbetriebnahme muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden. 

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsteller können sein:

  1. Natürliche und juristische Personen, welche einen touristischen Betrieb führen
  2. Nicht gewerblich tätige Kommunen
  3. Natürliche und juristische Personen, die wirtschaftlich tätig sind als Flottenbetreiber („Mischflottensatz“) mit min. einem Schnellladepunkt
  4. Natürliche und juristische Personen, die als Arbeitgeber wirtschaftlich tätig sind für Ladepunkte von Dienstfahrzeugen bei Mitarbeitenden zu Hause

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

  • Der Ladepunkt muss in Bayern errichtet werden.
  • Der Ladepunkt darf nicht öffentlich zugänglich sein
    (die ladenden Nutzer müssen dem Fördermittelempfänger namentlich bekannt sein, weitere Details in der LSV – Ladesäulenverordnung).
  • Die Antragsstellung und der Erhalt des Förderbescheids muss VOR Beauftragung der Leistung erfolgen (Angebote und Planungen können vorab erstellt werden).
  • Die beantragte Leistung muss innerhalb von 12 Monaten umgesetzt und abgerechnet sein.
  • Die Ladestationen müssen mit Ökostrom betrieben werden.
  • Am Ladepunkt ist ein Förderhinweis anzubringen.
  • Bei kostenpflichtiger Weitergabe des Stroms an Dritte: 
    Die Ladekosten müssen sich an den regionalen Kosten für öffentlich zugängliche Ladepunkte orientieren und die entsprechenden Vorgaben sind  einzuhalten (u. a. Eichrecht, Preisauszeichnungsverordnung, etc.).
  • Die Ladesäulenverordnung (LSV) muss in ihrer aktuellen Fassung eingehalten werden und die Ladepunkte müssen mit anderen Komponenten des Stromnetzes kommunizieren können (u. a. Dynamisches Laden).
  • Bei der Bemessung der Förderung ist der Schwellenwert der De-minimis-Verordnung zu berücksichtigen.

Wie kann ich die Förderung beantragen?

Im Antragsverwaltungssystem Förderprogramm Ladestellen Bayern kann die Förderung beantragt werden.

Wo finde ich weitere Informationen?

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