Das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht vom 27.02.2018 ermöglicht die Durchsetzung von Fahrverboten.
Das Urteil sieht aber Übergangsfristen und eine schrittweise Einführung von Fahrverboten vor. So können Fahrverbote für Euro-5-Diesel (und ältere Modelle) erst ab September 2019 ausgesprochen werden.
Außerdem wird es Ausnahmeregelungen für Handwerker geben. Am Ende wird wahr, was vorher schon klar sein sollte. Es gibt gesetzliche Bestimmungen für die Luftreinheit in Städten, die eine höchste Belastung von 40mg/m³ NOx erlauben. Diese Werte werden in Ballungsräumen regelmäßig überschritten. Die Politik hat es versäumt hier rechtzeitig gegenzuwirken und sich auf die Autoindustrie verlassen. Nun ist unklar wer die Zeche zahlen wird.
Klar ist jedoch, dass die E-Autos davon profitieren und demnach wieder die Hersteller, da wohl nicht mit günstigen Preisen in Zeiten der Verknappung zu rechnen sein wird.