Kfz-Steuerbefreiung von E-Fahrzeugen

e-mops – Ladestationen für Elektroautos

Bei erstmaliger Zulassung reiner Elektrofahrzeuge gilt seit dem 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 eine fünfjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung. Diese wird rückwirkend zum 1. Januar 2016 auf zehn Jahre verlängert. Die zehnjährige Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird zudem auf technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Umrüstungen zu reinen Elektrofahrzeugen ausgeweitet.

Kfz-Steuerbefreiung von E-Fahrzeugen

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Bayern Innovativ GmbH - Förderung für Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern

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Beantragen Sie jetzt die Förderung über bia zu 1.500€ für gewerblich genutzte Ladeinfrastruktur in Bayern. Die Projektträgerschaft liegt bei der Bayern Innovativ GmbH. Anträge können gestellt werden von touristischen betrieben, nicht gewerblich tätige Kommunen, Gewerbe für Ihre Fahrzeugflotte oder für ihre Mitarbeiter zum Laden zu Hause. Weitere Informationen, Voraussetzungen und einen Link zur Beantragung finden Sie in diesem Blog-Artikel.
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Friendly Reminder: Denken Sie an die jährliche, gesetzlich vorgeschriebene Prüfung Ihrer Ladestation!

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Im gewerblichen Bereich ist die Prüfung elektrischer Anlagen, darunter auch Ladeinfrastruktur, gemäß der DGUV Vorschrift 3, sowie VDE vorgeschrieben. Im privaten Bereich sind diese Prüfungen nicht verpflichtend aber empfohlen, da es aufgrund alters- und nutzungsbedingter Mängel zu Funktionseinschränkungen der Ladestation und Gefährdungen für den Nutzer kommen kann.
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Warum sollte ich eine Ladestation installieren lassen? Kann ich mein Auto nicht einfach an eine haushaltsübliche Steckdose anschließen?
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KfW-Zuschuss 441 - Förderung von Ladestationen für Gewerbe und deren Beschäftigte

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Diese KfW-Förderung kann von Unternehmen, sowie deren Beschäftigten bezogen werden. Mit bis zu 900 € werden nicht öffentlich zugängliche, intelligent steuerbare Ladestationen mit einer maximalen Ladeleistung von 22 kW gefördert. Weitere Informationen und Voraussetzungen finden Sie in diesem Artikel, sowie der Webseite der KfW.
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