Am 2.12.2019 startete der fünfte Förderaufruf im Förderprogramm "Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern". Anträge sind ab sofort bis zum 14.2.2020 möglich.
Gefördert werden Kauf (kein Leasing!) und Installation öffentlich zugänglicher Ladestationen mit max. 22kW pro Ladepunkt. Daneben wird auch eine eventuell erforderliche Netzertüchtigung gefördert. Die Förderquote beträgt 40% (max. €3.000,- pro Ladepunkt, max €5.000,- pro Netzanschluss). Die volle Förderquote wird nur bei 24/7 öffentlicher Zugänglichkeit gewährt, bei zeitlich begrenzter Zugänglichkeit wird die Förderquote entsprechend reduziert.
Unter bestimmten Voraussetzung kann die Förderquote um 10% erhöht werden. Dazu gehören die Positionierung der Ladepunkte in unmittelbarer Nähe von Mobilitätsknoten oder P+R Parkplätzen, die Einrichtung von Lastmanagementsystemen oder der Einbau einer Belegungserkennung auf den Ladeplätzen (unabhängig von der Nutzung der Ladesäule). Auch öffentlich verfügbare Ladepunkte in Verbindung mit E-Car oder E-Bike Sharing Stationen können vom erhöhten Fördersatz profitieren.
Natürlich werden nur eichrechtskonforme Ladestationen gefördert, ebenso ist eine Versorgung mit Ökostrom sowie eine eindeutige Kennzeichnung der zugehörigen Ladeplätze zwingend erforderlich.
Geförderte Ladepunkte müssen für mindestens 6 Jahre betiebsbereit gehalten werden. Während dieser Zeit ist jeweils 1-mal pro Jahr ein Bericht über Zustand und Nutzung der Ladestationen einzureichen.
Erstmals gibt es eine Liste von Kommunen und Landkreisen deren Anträge im Sinne eines "besonderen Bedarfs" bevorzugt behandelt werden. Standorte in Regionen mit besonderem Bedarf werden bevorzugt gefördert. Auch in Franken können viele Städte und Landkreise von dieser Bevorzugung profitieren. Ob sich auch Ihr geplanter Standort in einer Region mit "besonderem Bedarf" befindet, teilen wir Ihnen auf Nachfrage gerne mit.
E-Mops unterstützt gerne bei der Vorbereitung der Förderanträge. Sprechen Sie uns an!