Diese Förderung kann aktuell nicht mehr beantragt werden.
Andreas Scheuer: „Ab sofort fördern wir Mietern, Eigenheimbesitzern und Vermietern den Einbau privater Ladestationen auf ihren Pkw-Stellplätzen. 900 Euro Zuschuss gibt es dafür vom Bund. Damit kommen wir unserem Ziel, Laden für alle, immer und überall, einen entscheidenden Schritt näher. Denn ein großer Teil der Ladevorgänge wird daheim stattfinden. Mit unserem Masterplan Ladeinfrastruktur schaffen wir eine flächendeckende Versorgung. Die heute eröffnete Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur sorgt für die schnelle Umsetzung.“
Zur Förderung:
Wer kann Anträge stellen?
Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden. Träger von Investitionsmaßnahmen sind zum Beispiel Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. Nicht antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Kirchen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten (Definition der Gesamtkosten siehe unter "Wie wird gefördert?") an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland, wenn u.a.:
- die Ladestation über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügt,
- der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt,
- die Ladestation intelligent und steuerbar ist (mit Blick auf die Netzdienlichkeit)
- die Ladestation auf der Übersicht der förderfähigen Ladestationen der KfW steht
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Bankkonto überwiesen wird. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt. Der Zuschuss kann bei der KfW über das Zuschussportal beantragt werden. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:
- Ladestation
- Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladesationen
- Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
- Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)
Anträge können ab dem 24. November 2020 bei der KfW eingereicht werden. Ausführliche Informationen zur Förderung und zum Antragsverfahren finden Sie auf Webseite der KfW.
In unserem Online-Shop finden Sie KfW-förderfähige Installationspakete.